Betriebsprüfung & Kassen-Nachschau: Was Prüfer bei Lieferando-Umsätzen sehen wollen

Die Gastronomie gehört zu den am häufigsten geprüften Branchen. Wer über Lieferando verkauft, sollte wissen, wo Prüfer hinschauen und welche Unterlagen bereitliegen müssen.

Steuer & Recht 1. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

Warum Lieferando-Restaurants im Fokus stehen

Die Gastronomie gilt beim Finanzamt als bargeldintensive Branche mit vielen kleinen Umsätzen und gemischten Steuersätzen. Kleinere Betriebe werden nicht turnusmäßig, sondern nach Risiko ausgewählt, und Gastronomen landen dabei überdurchschnittlich oft in der Auswahl. Lieferando-Umsätze wirken auf den ersten Blick unproblematisch, weil sie digital und unbar laufen. In der Praxis tauchen dort aber besonders häufig Fehler auf.

Hinzu kommt: Plattformbetreiber sind seit 2023 verpflichtet, Umsätze ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden (Plattformen-Steuertransparenzgesetz). Ihre Zahlen lassen sich also mit den Daten der Plattform abgleichen.

Betriebsprüfung vs. Kassen-Nachschau

Betriebsprüfung
§§ 193 ff. AO
Schriftlich angekündigt (Prüfungsanordnung)

Mehrere Jahre rückwirkend: Buchhaltung, Belege, Steuererklärungen

Kassen-Nachschau
§ 146b AO
Unangekündigt, während der Öffnungszeiten

Kassensystem, TSE, Kassenaufzeichnungen. Kann direkt in eine Betriebsprüfung übergehen.

Die Kassen-Nachschau zielt auf Ihr Kassensystem im Laden. Erfassen Sie Lieferando-Bestellungen dort mit, fragen die Prüfer aber auch nach diesen Umsätzen. Bei einer Betriebsprüfung wird dann kontrolliert, ob die Lieferando-Umsätze vollständig und korrekt in der Buchhaltung angekommen sind.

Was Prüfer bei Lieferando-Umsätzen sehen wollen

1
Werden die Umsätze brutto gebucht?

Der häufigste Fehler: Nur die Auszahlung von Lieferando wird als Umsatz gebucht. Steuerpflichtig ist aber der volle Bestellwert. Die Provision ist eine separate Betriebsausgabe.

2
Stimmt die Aufteilung auf 7% und 19%?

Speisen 7%, Getränke 19%. Prüfer vergleichen den Getränkeanteil mit Ihrem Wareneinkauf. Ein auffällig niedriger 19%-Anteil ist ein klassischer Ansatzpunkt.

3
Gibt es für jede Bestellung einen Einzelbeleg?

Monatliche Sammelauszahlungen oder CSV-Listen ersetzen keine Einzelaufzeichnung. Jede Bestellung muss mit Positionen und Steuersätzen nachvollziehbar sein.

4
Sind die Rechnungsnummern lückenlos?

Fehlende oder doppelte Nummern deuten auf gelöschte oder nachträglich geänderte Belege hin, selbst wenn es nur ein Versehen war.

5
Passen Belege, Auszahlungen und Bank zusammen?

Summe der Bestellungen minus Provision und Gebühren muss zur Lieferando-Auszahlung passen. Rabatte, Gutscheine und Stempelkarten müssen sauber abgebildet sein.

6
Sind die Belege unveränderbar gespeichert?

Eine Excel-Datei, die sich jederzeit überschreiben lässt, erfüllt die GoBD nicht. Gefragt sind feste PDFs, die nachvollziehbar archiviert sind.

Rechenbeispiel: Netto statt brutto gebucht

Ein Restaurant verkauft über Lieferando für 60.000 € im Jahr. Nach Abzug von 30% Provision kommen 42.000 € auf dem Konto an, und nur diese werden als Umsatz gebucht. Der Prüfer stellt fest: 18.000 € Umsatz fehlen pro Jahr. Bei drei geprüften Jahren sind das 54.000 € nicht erklärter Umsatz, auf die Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Zinsen nachgefordert werden. Die Provision wird zwar nachträglich als Betriebsausgabe anerkannt, gleicht die Nachzahlung aber bei Weitem nicht aus.

Wie Prüfer Lücken finden

Prüfer verlassen sich nicht nur auf Ihre Belege. Sie prüfen auch, ob die Zahlen insgesamt plausibel sind:

Verprobung

Aus dem Wareneinkauf wird hochgerechnet, welcher Umsatz realistisch ist.

Zeitreihenvergleich

Wochen- und Monatswerte werden auf Auffälligkeiten untersucht.

Abgleich mit Plattformdaten

Plattformen wie Lieferando melden Umsätze ihrer Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern.

Passt etwas nicht und fehlen die Belege, um es zu erklären, darf das Finanzamt schätzen (§162 AO). Solche Schätzungen fallen selten zu Ihren Gunsten aus und enthalten oft Sicherheitszuschläge.

Checkliste: So sind Sie vorbereitet

Lieferando-Umsätze prüfungssicher
  • Alle Lieferando-Bestellungen als Einzelbelege mit Positionen und Steuersätzen
  • Fortlaufende, lückenlose Rechnungsnummern
  • Umsätze brutto gebucht, Lieferando-Provision separat als Ausgabe
  • Lieferando-Abrechnungen und Auszahlungen vollständig abgelegt
  • Belege unveränderbar archiviert (Aufbewahrung: 8 Jahre)
  • Kurze Verfahrensdokumentation: Wie kommen die Bestellungen in die Buchhaltung?
  • Bei Kassen-Nachschau: Ansprechpartner benannt, Zugang zu Kasse und Unterlagen geklärt

Hintergründe zu Aufbewahrung und Unveränderbarkeit finden Sie in GoBD erklärt. Wie die Übergabe an Ihre Kanzlei gelingt, lesen Sie in Belege an den Steuerberater.

Wie Bestellbelege.de bei der Prüfung hilft

Bestellbelege.de erzeugt für jede Lieferando-Bestellung einen Einzelbeleg mit allen Positionen, korrekter 7%/19%-Aufteilung und fortlaufender Rechnungsnummer. Die Belege werden als feste PDFs erzeugt und lassen sich gesammelt als ZIP an den Steuerberater übergeben. Mit dem Umsatzbericht sehen Sie Ihre Umsätze je Steuersatz auf einen Blick.

Fangen Sie damit nicht erst an, wenn die Prüfungsanordnung im Briefkasten liegt: Lieferando zeigt vollständige Bestelldaten nur wenige Tage lang an. Was jetzt nicht belegt wird, lässt sich später kaum noch rekonstruieren.

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