Bestellbelege.de

GoBD-Konformität Was das Finanzamt verlangt - und wie Bestellbelege.de Sie absichert.

Nach §14 UStG brauchen Sie für jede Bestellung eine korrekte Rechnung. Hier erfahren Sie, was das rechtlich bedeutet.

Beispiel einer GoBD-konformen Rechnung von Bestellbelege.de

Grundlagen

Was sind die GoBD?

Hinter der Abkürzung GoBD verbergen sich die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Diese Regeln des Bundesfinanzministeriums gelten für alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen - also auch für Sie als Gastronom mit Lieferando-Anbindung. Sie legen fest, wie digitale Belege erstellt, verarbeitet und aufbewahrt werden müssen.

Nachvollziehbarkeit

Wer hat wann was gebucht?

Vollständigkeit

Keine Lücken in der Dokumentation.

Richtigkeit

Beträge und Steuersätze müssen stimmen.

Zeitgerechte Erfassung

Buchungen zeitnah vornehmen.

Unveränderbarkeit

Einmal erstellte Belege dürfen nicht spurlos geändert werden (daher PDFs).

§14 UStG - Pflichtangaben auf Rechnungen

Eine Rechnung ist nur gültig und schützt vor Nachzahlungen, wenn sie diese 10 Angaben enthält. Bestellbelege.de füllt alle Felder automatisch korrekt aus.

01

Lieferer

Vollständiger Name und Anschrift Ihres Restaurants.

02

Empfänger

Vollständiger Name und Anschrift des Lieferando-Kunden.

03

Steuernummer

Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-IdNr.

04

Rechnungsdatum

Das Ausstellungsdatum der Rechnung.

05

Rechnungsnummer

Eine fortlaufende, einmalige Nummer zur Identifikation.

06

Menge und Art

Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Speisen und Getränke.

07

Lieferdatum

Zeitpunkt der Lieferung (oft identisch mit Rechnungsdatum).

08

Entgelt

Der Netto-Betrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen.

09

Steuersatz

Der anzuwendende Steuersatz (7% oder 19%).

10

Steuerbetrag

Der exakte Steuerbetrag in Euro.

Risiko

Was passiert bei Verstößen?

Viele Gastronomen verlassen sich darauf, dass Lieferando die Zahlungen abwickelt und meinen, damit sei die Pflicht erledigt. Das ist ein fataler Irrtum.

Die Betriebsprüfung

Findet der Prüfer Umsätze ohne korrekte Ausgangsrechnungen, wird die Buchführung als „nicht ordnungsgemäß“ verworfen.

  • Das Finanzamt darf in diesem Fall Umsätze hinzuschätzen.
  • Schätzungen fallen erfahrungsgemäß immer zu Ungunsten des Gastronomen aus.
  • Es drohen massive Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafen.

Bestellbelege.de

Wie wir Sie schützen

  • Automatische fortlaufende Rechnungsnummern
  • Korrekte Trennung von 7% und 19% Umsatzsteuer
  • Vollständige Übernahme der Kundendaten
  • Unveränderbare PDF-Dokumente
  • Sammel-Export für Ihren Steuerberater

Bei einer Prüfung erzeugen Sie einen klaren Eindruck: lückenlose, saubere Belege im PDF-Format. Die inhaltliche Kontrolle bleibt dennoch Ihre Aufgabe.

Wichtiger Hinweis

Belegkontrolle liegt in Ihrer Verantwortung

Unsere Rechnungsvorlagen wurden entsprechend von einem Steuerberater geprüft. Bestellbelege.de ist dennoch ein technisches Hilfsmittel: Wir prüfen Ihre konkreten Belege nicht steuerrechtlich und übernehmen keine Haftung für Inhalt, Vollständigkeit oder Verwendung gegenüber dem Finanzamt.

Die Kontrolle der erzeugten Belege - etwa Pflichtangaben, MwSt.-Sätze und Unternehmensdaten - bleibt in Ihrer Verantwortung als Nutzer. Bitte prüfen Sie die Rechnungen regelmäßig selbst oder lassen Sie sie von Ihrem Steuerberater prüfen. Details finden Sie in unseren AGB.

Bestellbelege.de

Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre Pflicht

Das Gesetz (§ 147 AO) schreibt vor, dass Sie alle Buchungsbelege und Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren müssen. Mit den ZIP-Downloads sichern Sie Ihre PDFs lokal und geben sie an Ihren Steuerberater weiter.

Persönliche Rückfragen? Auf der Kontaktseite helfen wir weiter - oder Sie buchen einen Termin. Steuerkanzleien finden Infos unter Für Steuerberater.