Pflichtangaben auf Rechnungen
Für Rechnungen über 250 € brutto nennt §14 Abs. 4 UStG diese Angaben. Bestellbelege.de füllt sie aus Ihren Einstellungen und den Daten der Bestellung aus.
Was Bestellbelege.de übernimmt und was bei Ihnen bleibt
Bestellbelege.de erstellt die Belege. Ob Ihre Buchführung insgesamt ordnungsgemäß ist, hängt zusätzlich von Ihren Einstellungen und Abläufen ab.
Die Rechnungsvorlagen wurden von einem Steuerberater geprüft. Ihre einzelnen Belege prüfen wir nicht steuerrechtlich und übernehmen keine Haftung für deren Inhalt. Prüfen Sie die Belege deshalb regelmäßig selbst oder lassen Sie sie von Ihrer Steuerberatung prüfen. Details stehen in den AGB.
Bestellbelege.de
Rechnungen 8 Jahre aufbewahren
Rechnungen gelten als Buchungsbelege. Für sie gilt seit 2025 nach §147 AO und §14b UStG eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren, vorher waren es 10.
Bestellbelege.de speichert Belege je nach Tarif 1 bis 6 Monate. Laden Sie sie deshalb regelmäßig als ZIP herunter und archivieren Sie sie selbst oder über Ihre Steuerberatung.
Persönliche Rückfragen? Auf der Kontaktseite helfen wir weiter - oder Sie buchen einen Termin. Steuerkanzleien finden Infos unter Für Steuerberater.
