§14 UStG - Pflichtangaben auf Rechnungen
Eine Rechnung ist nur gültig und schützt vor Nachzahlungen, wenn sie diese 10 Angaben enthält. Bestellbelege.de füllt alle Felder automatisch korrekt aus.
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Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre Pflicht
Das Gesetz (§ 147 AO) schreibt vor, dass Sie alle Buchungsbelege und Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren müssen. Mit den ZIP-Downloads sichern Sie Ihre PDFs lokal und geben sie an Ihren Steuerberater weiter.
Persönliche Rückfragen? Auf der Kontaktseite helfen wir weiter - oder Sie buchen einen Termin. Steuerkanzleien finden Infos unter Für Steuerberater.
