Bestellbelege.de

GoBD-Konformität Was für Belege aus Lieferando-Bestellungen gilt.

Ein Überblick über die Regeln für digitale Belege und die Angaben auf einer Rechnung. Das ersetzt keine Steuerberatung, hilft aber bei den richtigen Fragen.

Beispielrechnung von Bestellbelege.de

Grundlagen

Was sind die GoBD?

Hinter der Abkürzung GoBD verbergen sich die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Die Regeln des Bundesfinanzministeriums gelten für alle Betriebe, die ihre Buchführung oder Aufzeichnungen digital führen, also auch für Restaurants mit Lieferando. Sie legen fest, wie digitale Belege entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Beleg lässt sich einem Geschäftsvorfall zuordnen.

Vollständigkeit

Alle Umsätze sind erfasst, auch die über Lieferando.

Richtigkeit

Beträge und Steuersätze stimmen mit dem tatsächlichen Verkauf überein.

Zeitgerechte Erfassung

Umsätze werden zeitnah aufgezeichnet, nicht erst Monate später.

Unveränderbarkeit

Belege dürfen nicht unbemerkt geändert werden. Bestellbelege.de speichert erzeugte PDFs unveränderbar.

Pflichtangaben auf Rechnungen

Für Rechnungen über 250 € brutto nennt §14 Abs. 4 UStG diese Angaben. Bestellbelege.de füllt sie aus Ihren Einstellungen und den Daten der Bestellung aus.

01

Leistender

Vollständiger Name und Anschrift Ihres Restaurants.

02

Empfänger

Name und Anschrift der Person, die bestellt hat.

03

Steuernummer

Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.

04

Rechnungsdatum

Das Ausstellungsdatum der Rechnung.

05

Rechnungsnummer

Eine fortlaufende Nummer, die nur einmal vergeben wird.

06

Menge und Art

Menge und übliche Bezeichnung der Speisen und Getränke.

07

Leistungsdatum

Der Tag der Lieferung oder Abholung.

08

Entgelt

Der Nettobetrag, aufgeteilt nach Steuersätzen.

09

Steuersatz

7 % oder 19 %, je nach Produkt.

10

Steuerbetrag

Die Umsatzsteuer in Euro.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Die meisten Lieferando-Bestellungen liegen darunter. Für diese Rechnungen genügen nach §33 UStDV weniger Angaben:

  • Name und Anschrift Ihres Restaurants
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Speisen und Getränke
  • Bruttobetrag und Steuersatz

Bestellbelege.de weist trotzdem alle Angaben aus. Das schadet nicht und erspart eine Unterscheidung nach Betrag.

Was Bestellbelege.de übernimmt und was bei Ihnen bleibt

Bestellbelege.de erstellt die Belege. Ob Ihre Buchführung insgesamt ordnungsgemäß ist, hängt zusätzlich von Ihren Einstellungen und Abläufen ab.

Übernimmt Bestellbelege.de

  • Eine Rechnung je übertragener Bestellung
  • Fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken und Doppelungen
  • MwSt. getrennt nach der Zuordnung Ihrer Produkte
  • Unveränderbare Speicherung während der Speicherdauer Ihres Tarifs
  • ZIP-Download, Umsatzbericht und DATEV-Export für die Steuerberatung

Bleibt bei Ihnen

  • Die richtigen Steuersätze für Ihre Produkte festlegen
  • Korrekte Firmendaten und Steuernummer hinterlegen
  • Bestellungen mindestens alle 7 Tage übertragen
  • Belege über die Speicherdauer hinaus archivieren
  • Eine Verfahrensdokumentation für Ihren Betrieb führen

Die Rechnungsvorlagen wurden von einem Steuerberater geprüft. Ihre einzelnen Belege prüfen wir nicht steuerrechtlich und übernehmen keine Haftung für deren Inhalt. Prüfen Sie die Belege deshalb regelmäßig selbst oder lassen Sie sie von Ihrer Steuerberatung prüfen. Details stehen in den AGB.

Bestellbelege.de

Rechnungen 8 Jahre aufbewahren

Rechnungen gelten als Buchungsbelege. Für sie gilt seit 2025 nach §147 AO und §14b UStG eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren, vorher waren es 10.

Bestellbelege.de speichert Belege je nach Tarif 1 bis 6 Monate. Laden Sie sie deshalb regelmäßig als ZIP herunter und archivieren Sie sie selbst oder über Ihre Steuerberatung.

Persönliche Rückfragen? Auf der Kontaktseite helfen wir weiter - oder Sie buchen einen Termin. Steuerkanzleien finden Infos unter Für Steuerberater.