Bestellbelege.de
Tarife im Überblick
Starter kostenlos, Basic und Pro für wachsende Betriebe. Jederzeit wechselbar.
Starter
Für den Einstieg
- Bis zu 10 Belege im Monat
- Unbegrenzte Produkte
- Hinweis auf Bestellbelege.de auf der Rechnung
- Rechnungen werden ein Monat lang gespeichert
- E-Mail-Support (Antwort innerhalb von 5 Tagen)
Basic
Für laufenden Betrieb
- Unbegrenzte Belege
- Unbegrenzte Produkte
- Umsatzbericht als PDF
- Hinweis auf Bestellbelege.de auf der Rechnung
- Rechnungen werden 3 Monate lang gespeichert
- Priorisierter Support (innerhalb von 48 Stunden)
Pro
Für volle Kontrolle
- Unbegrenzte Belege
- Unbegrenzte Produkte
- Umsatzbericht als PDF
- Hinweis auf Bestellbelege.de kann ausgeblendet werden
- Eigener Nummernkreis kann benutzt werden
- Rechnungen werden 6 Monate lang gespeichert
- Premium Support (innerhalb von 24 Stunden)
- Kunden können Rechnungen direkt über die App erhalten (demnächst)
- Verschiedene Rechnungsvorlagen (demnächst)
Hinweis: Bestellbelege.de nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Die hier genannten Preise sind die vereinbarten Entgelte; auf Rechnungen unsererseits wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Was in jedem Plan drin ist
-
Rechtskonforme Belegerstellung
Technisches Hilfsmittel für Ihre Lieferbestellungen*
-
Klare Trennung im System
Nachvollziehbare Belege, übersichtlich abgelegt
-
Monatlich kündbar
Keine langfristige Bindung, jederzeit anpassbar
Was Pro zusätzlich freischaltet
-
White-Label Rechnungen
Ohne Hinweis auf Bestellbelege.de
-
Eigener Nummernkreis
Für Ihre interne Rechnungsstruktur
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Premium Support
Priorisierte Hilfe und kommende Rechnungsvorlagen
Feature-Erklärungen
Kurz erklärt, was hinter den wichtigsten Tarif-Unterschieden steckt.
* Bestellbelege.de ist ein technisches Hilfsmittel zur Belegerstellung. Eine steuerrechtliche Prüfung der Rechnungen durch uns findet nicht statt. Für Inhalt und Verwendung sind Sie als Nutzer verantwortlich (AGB).
Für Steuerberater
Angepasste Kanzlei-Konditionen
Steuerkanzleien erhalten individuelle Konditionen, die an Restaurantmandanten weitergegeben werden können. Mehr dazu auf der Steuerberater-Seite.
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