Ausgangsrechnung vs. Lieferando-Abrechnung: Der Unterschied, den viele verwechseln

Lieferando-Rechnung, Sammelauszahlung, CSV-Export: Viele mischen diese Dokumente mit der echten Ausgangsrechnung. Hier erfahren Sie, was welches Papier bedeutet und welche Belege Sie wirklich brauchen.

Lieferando 14. Juli 2026 7 Min. Lesezeit

Zwei verschiedene Rechnungen, ein häufiger Fehler

Im Restaurant-Portal von Lieferando finden Sie Abrechnungen, Transaktionsberichte und Bestelllisten. Viele Betreiber schließen daraus: „Ich habe meine Rechnungen.“ Tatsächlich gibt es zwei getrennte Belegketten, und nur eine davon ersetzt Ihre Ausgangsrechnungspflicht.

Die Lieferando-Abrechnung betrifft die Gebühr, die Sie an Lieferando zahlen. Die Ausgangsrechnung betrifft den Verkauf an Ihren Kunden. Beides gehört in die Buchhaltung, ist aber nicht dasselbe.

Zwei Richtungen, zwei Zwecke

Ihre Ausgangsrechnung
Restaurant → Endkunde
  • Beleg für den Speisenverkauf
  • Umsatzsteuer 7% / 19% je Position
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
Lieferando-Abrechnung
Lieferando → Restaurant
  • Rechnung über Provision & Services
  • Betriebsausgabe, 19% Vorsteuer
  • Kein Ersatz für Kundenrechnungen

Die vier Dokumente im Überblick

Damit Sie sofort unterscheiden können, welches Dokument wofür gedacht ist:

DokumentRolle
Ausgangsrechnung
Restaurant → Endkunde
Beleg für den Umsatz aus der gelieferten Bestellung
Pflicht für jede Lieferando-Bestellung
Lieferando-Abrechnung (Provision)
Lieferando → Restaurant
Rechnung über Vermittlungs- und Servicegebühren
Eingangsrechnung. Ersetzt keine Ausgangsrechnung.
Sammelauszahlung auf dem Konto
Lieferando → Restaurant (Zahlung)
Überweisung des Nettobetrags nach Abzug der Provision
Allein kein Beleg für den Verkauf an Kunden
Bestellübersicht / CSV-Export
Interne Übersicht
Liste der Bestellungen mit Beträgen und Daten
Keine vollständige Rechnung nach § 14 UStG

So fließt das Geld (und wo die Belege fehlen)

Stellen Sie sich eine Bestellung über 28 € vor (Speisen und Getränk). Der Ablauf sieht vereinfacht so aus:

1. Kunde bestellt und zahlt bei Lieferando
Kaufvertrag: Kunde ↔ Ihr Restaurant
2. Sie stellen die Ausgangsrechnung aus
Pflicht des Restaurants. Lieferando erledigt das nicht.
3. Lieferando zieht die Provision ab
Dafür erhalten Sie eine eigene Rechnung von Lieferando
4. Nettobetrag landet auf Ihrem Konto
Sammelauszahlung, kein Einzelbeleg pro Bestellung

Der häufige Denkfehler: Schritt 3 und 4 werden mit Schritt 2 verwechselt. Die Lieferando-Rechnung und die Banküberweisung dokumentieren Ihre Kosten und Zahlungen, nicht den einzelnen Verkauf an den Endkunden.

Typische Verwechslungen in der Praxis

„Lieferando schickt mir Rechnungen. Damit bin ich abgesichert.“

Lieferando stellt Ihnen Rechnungen über die Provision aus. Das sind Eingangsbelege für Ihre Kosten, nicht die Ausgangsrechnungen an Ihre Kunden für den Speisenverkauf.

„Die Überweisung auf mein Konto ist der Beleg für den Umsatz.“

Die Sammelauszahlung zeigt nur, wie viel Geld angekommen ist. Sie ersetzt keine Einzelbelege mit Rechnungsnummer, Steueraufschlüsselung und Leistungsbeschreibung pro Bestellung.

„Der CSV-Export aus dem Portal reicht fürs Finanzamt.“

Eine CSV ist eine Datentabelle. Für die Umsatzsteuer brauchen Sie in der Regel ordnungsgemäße Rechnungen mit Pflichtangaben, fortlaufenden Nummern und revisionssicherer Archivierung.

„Mein Steuerberater bucht die Lieferando-Abrechnung. Dann ist der Umsatz erfasst.“

Die Abrechnung bildet Provision und Auszahlung ab. Ob Ihr Umsatz steuerlich sauber belegt ist, hängt davon ab, ob Sie für jede Bestellung eine eigene Ausgangsrechnung vorliegen haben.

Was Ihr Steuerberater wirklich braucht

Für eine saubere Buchhaltung müssen beide Seiten zusammenpassen. So sieht der ideale Ablauf aus:

1
Ausgangsrechnungen erstellen

Für jede Bestellung legen Sie einen Beleg an den Endkunden an. Darin stehen die korrekte 7-/19-%-Aufteilung und eine fortlaufende Rechnungsnummer.

2
Umsatz in der Buchhaltung erfassen

Ihr Steuerberater verbucht den Bruttoumsatz aus Ihren Ausgangsrechnungen, nicht nur den Nettobetrag der Banküberweisung.

3
Lieferando-Provision verbuchen

Die monatliche Lieferando-Rechnung wird als Betriebsausgabe gebucht; die ausgewiesene Vorsteuer kann geltend gemacht werden.

4
Bankzahlung zuordnen

Die Sammelauszahlung wird mit Abrechnung und Umsatzabrechnung abgeglichen. Sie schließt die Kette, ersetzt sie aber nicht.

Fehlen die Ausgangsrechnungen aus Schritt 1, bleibt die Lücke. Das gilt auch dann, wenn Lieferando-Abrechnung und Kontoauszug ordentlich vorliegen. Genau hier entstehen bei Betriebsprüfungen die Nachfragen.

Merksatz für die Kanzlei-Übergabe

Lieferando-Abrechnung: Eingangsrechnung, also Ihre Kosten.
Ausgangsrechnung: Ihr Umsatzbeleg.
CSV und Sammelüberweisung: Hilfsmittel, die allein keine vollständige Belegkette ersetzen.

Ausgangsrechnungen ohne Excel-Chaos erstellen

Bestellbelege.de erstellt aus Ihren Lieferando-Bestellungen die fehlenden Ausgangsrechnungen mit §-14-UStG-Pflichtangaben, korrekter Steueraufteilung und fortlaufenden Nummern. Die Lieferando-Provision buchen Sie weiterhin über die Abrechnung von Lieferando. Beides bleibt getrennt und nachvollziehbar.

Mehr zum rechtlichen Hintergrund lesen Sie in unserem Artikel Warum Lieferando keine Rechnungen ausstellt und in GoBD erklärt.

Häufige Fragen

Ist die Lieferando-Abrechnung eine Ausgangsrechnung?

Nein. Die Lieferando-Abrechnung ist eine Rechnung von Lieferando an Sie über deren Leistung (Vermittlung, ggf. Lieferung). Ihre Ausgangsrechnung richten Sie an den Endkunden, der bei Ihnen bestellt hat.

Reicht die monatliche Sammelüberweisung als Umsatznachweis?

Nein. Sie zeigt nur den Zahlungseingang nach Abzug der Provision. Für das Finanzamt brauchen Sie in der Regel Einzelbelege pro Bestellung, besonders bei gemischten Steuersätzen.

Wer muss die Ausgangsrechnung ausstellen?

Das Restaurant als Leistungserbringer. Lieferando ist Vermittler und Zahlungsabwickler, nicht Verkäufer Ihrer Speisen.

Kann ich die Lieferando-Provision absetzen?

Ja. Lieferando stellt Ihnen dafür eine Rechnung aus. Diese verbucht Ihr Steuerberater als Betriebsausgabe, unabhängig von Ihren Ausgangsrechnungen an Kunden.

Fazit

Eine Lieferando-Abrechnung ist keine Ausgangsrechnung. Eine Kontogutschrift ist weder das eine noch das andere. Wer nur die Dokumente von Lieferando ablegt, deckt die Rechnungspflicht gegenüber Endkunden in der Regel nicht ab.

Trennen Sie bewusst zwischen Erlösen (Ausgangsrechnungen) und Kosten (Lieferando-Rechnungen). So wird die Übergabe an Ihren Steuerberater einfacher, und Sie sind für das Finanzamt nachvollziehbar aufgestellt.

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