Warum Lieferando keine Rechnungen ausstellt - und was das für Ihr Restaurant bedeutet

Viele Gastronomen sind überrascht: Lieferando überweist das Geld, stellt aber keine ordentlichen Rechnungen aus. Was rechtlich dahintersteckt, warum das Finanzamt trotzdem Belege verlangt und wie Sie das Problem schnell lösen.

Lieferando 2. April 2024 6 Min. Lesezeit

Das Missverständnis: Lieferando als Rechnungsaussteller

Wenn das Geld von Lieferando auf Ihrem Konto eingeht, denken viele Restaurantbetreiber: "Der Zahlungseingang ist der Beleg." Das ist leider falsch - und kann bei einer Betriebsprüfung teuer werden.

Lieferando fungiert rechtlich als Vermittlungsplattform und Zahlungsdienstleister, nicht als Käufer Ihrer Speisen. Der eigentliche Kaufvertrag kommt zwischen Ihrem Restaurant (als Leistungserbringer) und dem Endkunden zustande. Lieferando ist dabei nur der digitale Mittelsmann.

Das hat eine entscheidende rechtliche Konsequenz: Die Rechnungspflicht liegt bei Ihnen - nicht bei Lieferando.

Wer ist wer im Lieferando-Dreieck?

Ihr Restaurant
Leistungserbringer
Trägt die Rechnungspflicht
Lieferando
Vermittler & Zahlungsabwickler
Keine Rechnungspflicht
Endkunde
Leistungsempfänger
Hat Anspruch auf Rechnung

Was genau stellt Lieferando zur Verfügung?

Lieferando bietet Restaurants über das Restaurant-Portal einige Dokumente an. Es ist wichtig zu verstehen, was davon für das Finanzamt ausreicht und was nicht:

Provisionsabrechnungen
Monatliche Abrechnung der Lieferando-Provision - das ist eine Rechnung von Lieferando AN Sie, nicht von Ihnen an Kunden.
Bestellübersichten (CSV-Export)
Eine Liste der Bestellungen mit Beträgen - aber keine vollständigen Rechnungen im Sinne von §14 UStG.
Transaktionsberichte
Zeigt Zahlungseingänge, enthält aber keine vollständige MwSt.-Aufschlüsselung nach Steuersätzen.
Einzelne Bestellbestätigungen
Per E-Mail oder im Portal - enthalten keine fortlaufende Rechnungsnummer oder vollständige Pflichtangaben.

Was verlangt das Finanzamt von Ihnen?

Das Finanzamt erwartet, dass Sie für jede steuerpflichtige Leistung - also jede Lieferando-Bestellung - einen ordnungsgemäßen Buchungsbeleg vorhalten können. Dieser muss die Anforderungen des §14 UStG erfüllen.

Bei einer Betriebsprüfung wird der Prüfer stichprobenartig Belege anfordern. Können Sie für bestimmte Zeiträume keine ordentlichen Rechnungen vorlegen, ist das ein rotes Flag - und kann zu einer Hinzuschätzung führen.

Praxisbeispiel: Was kann passieren?

Ein Restaurantbetreiber macht 180.000 € Jahresumsatz über Lieferando. Bei einer Betriebsprüfung kann er für 6 Monate keine ordentlichen Belege vorlegen. Das Finanzamt schätzt einen 15%igen Sicherheitszuschlag: Das sind 13.500 € zusätzlicher Umsatz - auf den er nun Umsatz- und Einkommensteuer nachzahlen muss. Plus Nachzahlungszinsen von 1,8% pro Jahr.

Die bisherigen "Lösungen" und ihre Probleme

Viele Gastronomen versuchen das Problem auf eigene Faust zu lösen - mit unterschiedlichem Erfolg:

Excel-Tabellen führen
Zeitaufwand von mehreren Stunden pro Woche. Fehleranfällig. Die resultierenden Dokumente erfüllen oft nicht alle §14 UStG-Anforderungen.
Steuerberater macht alles
Stundensätze von 80-150 € pro Stunde. Bei 500+ Bestellungen pro Monat entstehen erhebliche Kosten - die regelmäßig steigen.
Kassenbon als Beleg nutzen
Kassenbons fehlen die meisten Pflichtangaben: keine fortlaufende Rechnungsnummer, keine Empfängerdaten, oft keine vollständige MwSt.-Aufschlüsselung.
Lieferando-CSV-Export als Beleg
Die CSV-Datei ist eine Übersicht, keine Rechnung. Sie fehlt die meisten Pflichtfelder nach §14 UStG und erfüllt die GoBD-Unveränderbarkeitsanforderung nicht.

Die einfache Lösung: Automatische Beleggeneration

Bestellbelege.de wurde speziell für dieses Problem entwickelt. Die Browser-Erweiterung liest Ihre Lieferando-Bestellungen aus und generiert daraus vollständige, GoBD-konforme Rechnungen - ohne manuellen Aufwand.

Was Bestellbelege.de für Sie übernimmt:
  • Automatischer Import aller Lieferando-Bestellungen per Browser-Erweiterung
  • Generierung vollständiger Rechnungen nach §14 UStG
  • Korrekte MwSt.-Aufteilung (7% Speisen / 19% Getränke) pro Artikel
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummern
  • Revisionssichere PDF-Speicherung (GoBD-konform)
  • Bulk-Download als ZIP für den Steuerberater

Wie oft sollte ich meine Bestellungen importieren?

Die GoBD schreiben für Bargeschäfte eine tägliche Erfassung vor. Bei Online-Zahlungen über Lieferando ist die Anforderung etwas weniger streng - hier gilt "zeitnah", was in der Praxis als wöchentlich bis 14-tägig interpretiert wird.

Bestellbelege.de empfiehlt: Import alle 7 bis 14 Tage. Das dauert weniger als eine Minute und stellt sicher, dass Ihre Belegpflicht kontinuierlich erfüllt ist.

Täglich
Ideal
Wöchentlich
Empfohlen
Monatlich
Akzeptabel

Fazit: Das Lieferando-Rechnungsproblem hat eine einfache Lösung

Lieferando stellt keine GoBD-konformen Rechnungen aus - das ist keine Lücke im System, sondern rechtlich so vorgesehen. Als Restaurantbetreiber sind Sie der Leistungserbringer und damit rechnungspflichtig.

Das klingt aufwändig, ist es mit dem richtigen Tool aber nicht. Bestellbelege.de löst dieses Problem vollständig und automatisch - für weniger als die Kosten einer einzigen Steuerberaterrechnung pro Monat.

Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater über Ihre aktuelle Belegsituation. Und wenn Sie noch kein System für Ihre Lieferando-Belege haben: Testen Sie Bestellbelege.de kostenlos.

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