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Produkte
MwSt.-Sätze für Speisen und Getränke setzen
7 % und 19 % richtig zuweisen.
Jede Position auf der Rechnung braucht den richtigen MwSt.-Satz. Bei Lieferungen sind das in der Regel 7 % für Speisen und 19 % für Getränke.
Die Sätze legen Sie einmal fest. Danach nur noch für neue Produkte.
MwSt. festlegen
- 1
Produkte öffnen
Unter Produkte sehen Sie alle Positionen Ihrer Speisekarte.
Zu Produkte - 2
Satz pro Produkt wählen
Wählen Sie für jedes Produkt 7 % oder 19 %.
- 3
Optionsgruppen nicht vergessen
Extras und Beilagen haben eigene Sätze. Setzen Sie diese unter Optionsgruppen.
Zu Optionsgruppen
Kleinunternehmer
Mit aktiver Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) weisen neue Rechnungen keine MwSt. aus. Sätze müssen Sie dann nicht vergeben.
Tipps
Im Zweifel nachfragen
Welcher Satz für eine Position gilt, klärt im Zweifel Ihre Steuerberatung. Bestellbelege.de leistet keine Steuerberatung.
Nach einer Synchronisation
Neue Produkte erscheinen ohne Satz. Prüfen Sie die Liste danach kurz.