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Produkte

MwSt.-Sätze für Speisen und Getränke setzen

7 % und 19 % korrekt zuweisen.

MwSt.-Auswahl 7 Prozent und 19 Prozent in der Produktliste

Auf Rechnungen müssen Speisen und Getränke mit dem richtigen MwSt.-Satz ausgewiesen werden. In Deutschland sind das in der Regel 7 % für Speisen und 19 % für Getränke.

Ohne gesetzte Sätze können Belege unvollständig oder fehlerhaft sein. Setze die Werte einmalig nach der Produktsynchronisation.

MwSt. festlegen

  1. 1

    Produktliste öffnen

    Gehe zu Produkte. Nach der Synchronisation siehst du alle Positionen aus deiner Speisekarte.

    Zu Produkte
  2. 2

    Satz pro Produkt wählen

    Wähle für jedes Produkt 7 % oder 19 %. Speisen typischerweise 7 %, Getränke 19 %.

    MwSt.-Sätze in der Produktliste setzen
  3. 3

    Optionsgruppen prüfen

    Extras und Beilagen können eigene Sätze haben. Setze sie unter Optionsgruppen, damit Zusätze und Optionen auf dem Beleg stimmen. Optionsgruppen und Optionen kommen mit der Speisekarte-Synchronisation mit.

    Zu Optionsgruppen

Kleinunternehmer

Wenn du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) aktivierst, entfällt die MwSt.-Spalte auf neuen Rechnungen. Die Vergabe von MwSt.-Sätzen ist dann nicht nötig.

Tipps

Keine Rechtsberatung

Welcher Satz für welche Position gilt, klärst du im Zweifel mit deinem Steuerberater.

Nach Menü-Updates

Neue Produkte nach einer erneuten Synchronisation können ohne Satz erscheinen. Prüfe die Liste danach kurz.

Du brauchst noch weitere Hilfe?

Wenn etwas unklar bleibt, kontaktiere uns gerne. Wir helfen dir weiter.